Kita StartFreie Plaetze heute176 Kitas zur AuswahlBewilligung und KostenBehinderte KinderEinblickeNews + TippsAngebote fuer ArbeitgeberStellenangeboteWir ueber uns

 
  Adressen der
Jugendämter
   
  Bewilligungs-
kriterien
   
  Elternbeitrags-
system
   
  Beitrags-
tabellen
   
  Flexible Stunden
für Berufstätige
   
  Privat finanzierte
Betreuung
   
  Kinder von
außerhalb Hamburgs
   
  Gastkinder-
betreuung
   
 



 

   
 

Bewilligung und Kosten

Online-Beitragsrechner

Wenn die Kita-Betreuung Ihres Kindes von der Stadt Hamburg bezuschusst werden soll, benötigen Sie einen Kita-Gutschein. Den Antrag auf einen Gutschein stellen Sie beim Jugendamt des für Sie zuständigen hamburgischen Bezirksamtes. Die Jugendämter vergeben die Gutscheine nach bestimmten Kriterien (wie z.B. Berufstätigkeit der Eltern), die durch Gesetz und Rechtsverordnung festgelegt sind. Auf dem Gutschein wird angegeben, welche Leistung Sie für Ihr Kind beanspruchen können (z.B. "Krippe 8 Stunden") und welchen finanziellen Beitrag Sie selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen.

Die Kita, in der Ihr Kind betreut werden soll, wird auf dem Gutschein nicht festgelegt. Sie können selbst eine Kita auswählen, und - wenn dort ein Platz frei ist - mit der Kita-Leitung die Aufnahme Ihres Kindes vereinbaren und einen Betreuungsvertrag schließen. Unterstützung bei der Kita-Suche bekommen Sie auf den Seiten "Freie Plätze heute" und "173 Kitas zur Auswahl".

Einzelheiten zur Antragstellung, zu den Bewilligungskriterien und zu den Kosten finden Sie im folgenden Text. In all diesen Fragen geben Ihnen die Leitungskräfte unserer Kitas Rat und Unterstützung. Sie können gerne schon vor allen Behördengängen mit der Kita, die Sie interessiert, Kontakt aufnehmen. Wir helfen Ihnen weiter.

INHALT

Zuständigkeiten: Wo werden die Kita-Gutscheine ausgestellt?

Leistungsarten: Welche Arten von Gutscheinen gibt es?

Bewilligungskriterien: Wer bekommt einen Kita-Gutschein?

Elternbeiträge: Wie funktioniert das Beitragssystem?

Beitragstabellen: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Betreuungsverträge: Was wird zwischen Eltern und Kita geregelt?

Nach dem ersten Gutschein: Wie geht es weiter?

Privat finanzierte Leistungen: Was ist ohne Gutschein möglich?

Zuständigkeiten - Wo werden die Kita-Gutscheine ausgestellt?

  Kind auf Strickleiter

Wir von der 'Vereinigung' betreiben Kindertagesstätten und sind verantwortlich für die Zuverlässigkeit der Betreuung und für die gute pädagogische Förderung der Kinder. Ein Gutschein für die Betreuung Ihres Kindes kann aber nicht von uns ausgestellt werden, sondern nur vom zuständigen Jugendamt. Den Kita-Gutschein für Ihr Kind müssen Sie schriftlich beantragen - und zwar beim Jugendamt in dem Hamburger Bezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben (oder genauer: in dem das Kind seinen Wohnsitz hat).
Antragsformulare erhalten Sie bei den Jugendämtern, in unseren Kitas oder auf den Internet-Seiten der Behörde für Soziales und Familie (unter www.hamburg.de). Dem Antrag müssen Unterlagen beigefügt werden, aus denen die Höhe Ihres Familieneinkommens hervorgeht.

Ein Klick hier liefert Ihnen die Anschriften und Telefonnummern der Jugendämter.

Leistungsarten: Welche Arten von Gutscheinen gibt es?

Die Kita-Gutscheine unterscheiden sich nach der Altersstufe der Kinder und nach dem zeitlichen Umfang der Betreuung pro Tag. Diese Arten von Gutscheinen gibt es:

Krippe
Kinder von 0 bis
unter 3 Jahren

Elementar
Kinder ab 3 Jahren
bis zur Einschulung

Hort
Schulkinder (bis zum
vollendeten 14. Lebensjahr)

 Krippe 4 Stunden
(ab 2006)

Elementar 4 Stunden
ohne Mittagessen

 Hort 2 Stunden
mit Mittagessen
 Krippe 6 Stunden
mit Mittagessen
Elementar 5 Stunden
ohne Mittagessen 
 Hort 3 Stunden
mit Mittagessen
Krippe 8 Stunden
mit Mittagessen 
 Elementar 5 Stunden
mit Mittagessen
 Hort 5 Stunden
mit Mittagessen

Krippe 10 Stunden
mit Mittagessen

Elementar 6 Stunden
mit Mittagessen

Hort 7 Stunden
mit Mittagessen

Krippe 12 Stunden
mit Mittagessen

Elementar 8 Stunden
mit Mittagessen

 

Elementar 10 Stunden
mit Mittagessen

 

Elementar 12 Stunden
mit Mittagessen

 

Die Hort-Betreuung für Schulkinder beginnt ab 13 Uhr. Auf Wunsch können auch Stunden vor 8 Uhr in Anspruch genommen werden. Mit einem Gutschein für "Hort 5 Stunden" kann ein Kind z.B. von 7 bis 8 Uhr und von 13 bis 17 Uhr in der Kita betreut werden. In den Schulferien schließen alle Stufen der Hortbetreuung zusätzlich auch die Zeit von 8 bis 13 Uhr ein.

Wenn Ihr Kind eine Vorschulklasse besucht, können Sie einen Gutschein für eine Anschlussbetreuung an die Vorschule im zeitlichen Umfang von 2, 3 5 oder 7 Stunden pro Tag beantragen. Auch diese Gutscheine schließen in den Schulferien zusätzlich eine Betreuung von 8 bis 13 Uhr ein.

Kita-Gutscheine werden üblicher Weise für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt. Wenn das Kind im Bewilligungszeitraum in eine andere Altersstufe kommt, erhalten Sie zwei getrennte Gutscheine. Beispiel: Ihnen wird eine 6-Stunden-Betreuung für ein Jahr vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres bewilligt. Ihr Kind wird am 15. Mai drei Jahre alt. Dann bekommen Sie einen Gutschein "Krippe 6 Stunden" für die Zeit vom 1. September bis zum 14. Mai und einen Gutschein "Elementar 6 Stunden" für die Zeit vom 15. Mai bis zum 31. August.

Für behinderte Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren gibt es besondere Angebote. Mehr darüber finden Sie auf der Seite "Behinderte Kinder".

Bewilligungskriterien - Wer bekommt einen Kita-Gutschein?

Wer einen Kita-Gutschein bekommt, ist im Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetz und den darauf aufbauenden Verwaltungsvorschriften geregelt.

·         Rechtsanspruch auf 5 Stunden Betreuung für 3 bis 6-jährige

Nach dem Gesetz haben Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in der Kita im Umfang von 5 Stunden am Tag mit Mittagessen. Für ein Kind in dieser Altersstufe muss das Jugendamt Ihnen also mindestens einen Gutschein für "Elementar 5 Stunden mit Mittagessen" ausstellen, wenn Sie einen Antrag stellen. Ein besonderer Grund für den Betreuungsbedarf (z.B. Berufstätigkeit) muss von den Eltern hierfür nicht genannt werden.

·         Betreuung bei Berufstätigkeit bzw. Ausbildung der Eltern
 
Das Hamburgische Kinderbetreuungsgesetz sieht vor, dass Kinder bei Berufstätigkeit bzw. Ausbildung der Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Gutschein haben. Dies gilt für Kinder aller Altersstufen, d.h. vom Säuglingsalter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Wenn beide Eltern berufstätig sind, dann wird eine Kita-Betreuung für die Zeit bewilligt, in der aufgrund der Berufstätigkeit keines der beiden Elternteile das Kind betreuen kann. Dabei werden sowohl Arbeitszeiten als auch die Wegezeiten zum Arbeitsplatz und zurück berücksichtigt. Je nach Bedarf kann also ein Gutschein auch für 6, 8, 10 oder 12 Stunden (oder, für Schulkinder, ein Gutschein für 2, 3, 5 oder 7 Stunden ausgestellt werden.

Ein Studium, eine Ausbildung oder ein Vollzeit-Sprachkurs wird genau so behandelt wie Berufstätigkeit. Das gleiche gilt für Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, also z.B. die sogenannten 1-EURO-Jobs. Nicht zur Berufstätigkeit zählen Zeiten des Erziehungsurlaubs.
 
Das gleiche wie bei Berufstätigkeit beider Eltern gilt, wenn ein allein erziehendes Elternteil berufstätig ist oder an einem Studium, einer Ausbildung oder einem Vollzeit-Sprachkurs teilnimmt.

Wenn Sie einen Kita-Gutschein beantragen, weil Sie demnächst eine Arbeit aufnehmen werden, so kann die Laufzeit des Gutscheins so festgesetzt werden, dass sie schon vier Wochen vor dem Termin der Arbeitsaufnahme beginnt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit, damit Sie die Eingewöhnung Ihres Kindes in der Kita begleiten können, bevor Sie die Arbeit antreten.

·         Besondere Probleme des Kindes oder der Familie
 
Wenn es für ein Kind oder eine Familie besondere Probleme gibt, dann gelten auch besondere Regeln. Wenn es Eltern z.B. aufgrund von Krankheiten oder anderen außergewöhnlichen Belastungen nicht möglich ist, ihr Kind angemessen zu versorgen und zu fördern, oder wenn bei einem Kind erhebliche Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten vorliegen, dann hat die Familie unabhängig von Berufstätigkeit Anspruch auf Kita-Betreuung, und zwar - je nach Bedarf - für sechs, acht oder auch zehn Stunden am Tag.
 
Wenn es in Ihrer Familie oder mit Ihrem Kind solche Probleme gibt, dann sollten Sie sich nicht scheuen, dies dem Jugendamt mitzuteilen, damit Ihre Familie durch Bewilligung einer Kita-Betreuung entlastet werden kann.

·         Sonstige pädagogische Gründe, Arbeitssuche der Eltern

Die Ausstellung eines Gutscheins für Krippen - oder Hortbetreuung oder für eine über 5 Stunden hinausgehende Betreuung zwischen 3 und 6 Jahren ist auch möglich, wenn aus sonstigen pädagogischen Gründen (z.B. intensivere Förderung des Kindes, Aufwachsen in Gemeinschaft mit anderen Kindern) eine Betreuung in der Kita wünschenswert ist, oder wenn ein Elternteil zwar nicht berufstätig, aber arbeitssuchend ist. Allerdings haben Eltern in diesen Fällen keinen rechtlichen Anspruch auf Betreuung. Anträge in diesen Fällen werden in der Regel auf eine Warteliste gesetzt, und die Aussichten auf einen Kita-Gutschein sind nach heutigem Stand eher gering.

Welche Bewilligungsgründe bei Ihnen zutreffen, müssen Sie im Antrag an das Jugendamt angeben. Wichtig ist auch, dass Sie deutlich machen, wie viel Betreuungszeit Sie für Ihr Kind benötigen. Wenn Sie z.B. schwankende Arbeitszeiten haben oder über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus häufig Überstunden machen müssen, dann sollten Sie dies gegenüber dem Jugendamt auch deutlich machen und einen Gutschein beantragen, der Ihren zeitlichen Bedarfen entspricht.

Die hamburgischen Jugendämter stellen Gutscheine nur für Kinder aus, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben. Die Kitas der 'Vereinigung' nehmen aber, wenn Plätze frei sind, auch Kinder von außerhalb Hamburgs auf. Ein Klick hier liefert Ihnen weitere Infos zur Betreuung außerhamburgischer Kinder.

Elternbeiträge - Wie funktioniert das Beitragssystem?

  Außengelände mit Kindern

Der größte Teil der Kosten der Kindertagesbetreuung wird von der Stadt Hamburg getragen. Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass die Eltern einen "Familieneigenanteil" zu tragen haben, den wir als Elternbeitrag bezeichnen. Der Elternbeitrag wird bei der Bewilligung des Gutscheins vom Jugendamt festgesetzt, und muss monatlich bezahlt werden. Seine Höhe wird auf dem Gutschein angegeben.

Die Höhe des Beitrags hängt davon ab,
1. wie hoch das Familieneinkommen ist,
2. wie viele Personen der Familie angehören,
3. wie alt das Kind ist und wie lange die tägliche Betreuungszeit ist,
4. wie viele Kinder aus einer Familie betreut werden und
5. ob ein Mittagessen enthalten ist.

Zu 1.: Das Familieneinkommen umfasst - vereinfacht gesagt - alle Arten von Einkommen abzüglich der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Nicht zum Einkommen zählt das Kindergeld. Für Einzelheiten klicken Sie hier.

Zu 2.: Als Familienmitglieder zählen das Kind selbst, seine Eltern und die mit ihnen zusammenlebenden weiteren Kinder. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so zählt nur dieser zum Haushalt.

Zu 3.: Die Elternbeiträge sind für kürzere tägliche Betreuungszeiten niedriger als für längere Betreuungszeiten (für 4 Stunden also z.B. niedriger als für 8 Stunden). Außerdem sind Beiträge für die Betreuung im Schulkindalter niedriger als für die Betreuung jüngerer Kinder.
Im Jahr vor der regulären Einschulung* sind 5 Stunden Betreuung in der Kita kostenlos. Für eine darüber hinausgehende Betreuung in der Kita im Vorschulalter wird der Elternbeitrag um die Beiträge für die fünfstündige Betreuung reduziert.
(* Reguläre Einschulung: Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig (Paragraf 38 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz).

Zu 4.: Werden mehrere Kinder einer Familie betreut, so wird nur für das jüngste Kind der volle Elternbeitrag berechnet. Für das zweitjüngste Kind wird nur noch ein Drittel des regulären Beitrags berechnet, mindestens jedoch der jeweilige Mindestbeitragssatz. Für das dritte und jedes weitere Kind wird nur der jeweilige Mindestbeitragssatz berechnet.
("Geschwisterkind-Regelung")

Zu 5.: Immer dann, wenn die Betreuung auch ein Mittagessen umfasst, kommt zu dem (nach den Ziffern 1 bis 4  berechneten) Betreuungsanteil ein Verpflegungsanteil hinzu. Er beträgt stets 13 € pro Kind und Monat, unabhängig vom Familieneinkommen und der Zahl der Familienmitglieder. Auch die Vergünstigung für Geschwisterkinder gilt für den Verpflegungsanteil nicht.


Beitragstabellen - Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Sie können hier einen Einblick in die offiziellen Beitragstabellen nehmen, mit denen die Jugendämter arbeiten. Die Tabellen enthalten jeweils den Beitrag, der bei Betreuung eines einzelnen Kindes erhoben wird. Bei Betreuung mehrerer Geschwister sind noch die oben genannten Vergünstigungen ("Geschwisterkind-Regelung") zu berücksichtigen. Wenn die Betreuung ein Mittagessen umfasst, muss außerdem noch der Verpflegungsanteil von 13 € aufgeschlagen werden. Unser Online-Beitragsrechner hilft Ihnen, die Beiträge für Ihren persönlichen Fall richtig zu ermitteln.




Beitragstabellen für Kinder bis zur Einschulung

4 Stunden

5 Stunden

6 Stunden
mit Mittagessen

8 Stunden
mit Mittagessen

10 Stunden
mit Mittagessen

12 Stunden
mit Mittagessen

Beitragstabellen für Anschlussbetreuung an die Vorschulklasse

2 Stunden
mit Mittagessen

3 Stunden
mit Mittagessen

5 Stunden
mit Mittagessen

7 Stunden
mit Mittagessen

Beitragstabellen für Schulkinder

2 Stunden
mit Mittagessen

3 Stunden
mit Mittagessen

5 Stunden
mit Mittagessen

7 Stunden
mit Mittagessen


In Fällen, in denen die aus den Tabellen ermittelten Elternbeiträge eine unzumutbare Härte (nach den Maßstäben des Bundessozialhilfegesetzes) darstellen, können die Familien eine Absenkung der Beiträge beantragen.

Für die Betreuung behinderter Kinder ist - unabhängig vom Einkommen - stets nur ein Mindestbeitrag zu zahlen, der zur Zeit 31 EUR pro Monat beträgt.

Betreuungsverträge: Was wird zwischen Eltern und Kita geregelt?

  Kita Fritz-Flinte-Ring

Wenn Sie den Kita-Gutschein in unserer Kita einlösen, wird zwischen Ihnen und der Kita ein Betreuungsvertrag nach den Vorschriften des hamburgischen Kita-Gesetzes abgeschlossen. Dieser Vertrag ist die Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes und regelt die Pflichten und Rechte der Kita und der Eltern. Beispielsweise sichern wir Ihnen zu, dass die Kita montags bis freitags planmäßig das ganze Jahr hindurch geöffnet bleibt - bis auf Feiertage und maximal 5 einzelne Schließungstage im Jahr, die rechtzeitig angekündigt werden. Weiterhin wird die Zahlungsweise des Elternbeitrags geregelt, und es wird das Recht der Eltern festgehalten, den Betreuungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

Den vollständigen Text des Betreuungsvertrages stellt Ihnen jede Kita-Leitung gerne zur Verfügung.

Nach dem ersten Gutschein: Wie geht es weiter?

Die Kita-Gutscheine gelten meistens für die Dauer eines Jahres. Ein neuer Gutschein muss durch die Eltern rechtzeitig im Voraus beantragt werden. Dabei müssen erneut Unterlagen beigefügt werden, aus denen die Höhe des Familieneinkommens hervorgeht, da der Elternbeitrag ggf. neu festgesetzt wird.

Wenn der neue Gutschein nicht rechtzeitig vorgelegt wird, kann die Betreuung leider nicht fortgesetzt werden. Wir empfehlen daher, den Antrag auf einen neuen Gutschein möglichst drei Monate vor Ablauf des alten zu stellen.

Das Jugendamt prüft bei jedem neuen Antrag, ob ein Bedarf nach den genannten Bewilligungskriterien weiter besteht. Dazu sollten Sie folgendes wissen:

  • Wenn ein Gutschein wegen Berufstätigkeit (oder Ausbildung etc.) bewilligt war und diese Berufstätigkeit weiter besteht, dann wird Ihnen auch ein neuer Gutschein ausgestellt.

  • Wenn ein Kind wegen Berufstätigkeit der Eltern betreut wird und ein Elternteil wegen der Geburt eines weiteren Kindes Erziehungsurlaub nimmt, können Sie für das bereits betreute Kind nur für vier Monate ab der Geburt des weiteren Kindes mit einem Gutschein rechnen. Für die weitere Zeit des Erziehungsurlaubs wird für Krippen- oder Schulkinder kein Gutschein und für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren nur ein 4-Stunden-Gutschein bewilligt. Wenn der Erziehungsurlaub endet und das Elternteil eine Berufstätigkeit wieder aufnimmt, wird dem Kind allerdings vorrangig - und ohne Wartezeit - wieder ein Gutschein ausgestellt.
     
    Wenn ein Elternteil arbeitslos wird, verfahren die Jugendämter in gleicher Weise wie beim Erziehungsurlaub.

Privat finanzierte Leistungen: Was ist ohne Gutschein möglich?

Wenn Sie einen Kita-Gutschein erhalten, bedeutet dies, dass ein Großteil der Kita-Kosten durch die Stadt Hamburg getragen wird. Es gibt aber auch Möglichkeiten, Kita-Leistungen ohne öffentliche Förderung privat zu bezahlen. Für nähere Informationen klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

Wir helfen Ihnen weiter

Wie Sie sehen, sind die Regeln zur Bewilligung von Kita-Gutscheinen und zu den Kosten der Kita-Betreuung nicht ganz einfach. Unsere Kita-Leitungen kennen sich in diesen Fragen aus. Nehmen Sie einfach mit einer Kita der 'Vereinigung' in Ihrer Nähe Kontakt auf - schon bevor Sie einen Gutschein beantragen. Wir beraten Sie gerne.