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Was tun, wenn der Gutschein (noch) fehlt? Privat finanzierte Kita-LeistungenDie Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Kindertagesstätten ist vor allem eine öffentliche Aufgabe - und das soll nach unserer Überzeugung auch so bleiben. In Hamburg gibt es für Familien umfangreiche Rechtsansprüche auf Kita-Betreuung, die weit über das hinaus gehen, was in den meisten anderen Bundesländern üblich ist. Trotzdem gibt es Situationen, in denen Sie vom Jugendamt keinen Gutschein (oder nicht den gewünschten Gutschein) für einen Kita-Besuch erhalten. In diesen Fällen können Sie privat Abhilfe schaffen und die Leistung, die Sie benötigen, direkt bei einer Kita der 'Vereinigung' erwerben. Wenn Sie (noch) keinen Gutschein für Ihr Kind haben, können Sie die komplette Betreuung privat finanzieren. Wenn Sie bereits einen "kleinen" Gutschein haben (z.B. einen 5-Stunden-Gutschein, auf den jedes in Hamburg ansässige Kind zwischen 3 und 6 Jahren einen Rechtsanspruch hat), so können Sie eine Zeitstufe hinzukaufen - z.B. die Aufstockung von 5 auf 6 Stunden oder von 5 auf 8 Stunden.
Die Kosten bei privater Finanzierung liegen natürlich deutlich höher als die Elternbeiträge, die in Verbindung mit einem Kita-Gutschein gezahlt werden müssen. Kinderbetreuung ist personalintensiv, und wir setzen bei der 'Vereinigung' auf ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Wir legen Wert auf ein großzügiges Angebot an Räumen und Außenflächen und auf abwechslungsreiches und gesundes Essen. All das kostet Geld und schlägt sich in den Preisen nieder. Wieviel sie bei privater Finanzierung bezahlen müssen, erfahren Sie bei jeder Kita-Leitung der 'Vereinigung'. Natürlich können Sie den Vertrag über die privat finanzierte Leistung sofort beenden, sobald sie den öffentlich geförderten Gutschein für die Zeit, die Sie brauchen, erhalten haben.
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